Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) im B2B-Bereich
Stand: Februar 2026
Bilicht – LED Großhandel für Gewerbekunden (Inhaberin: Maryna Shevchenko)
Die Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten nimmt weltweit stark zu. Um die Umwelt zu schützen, regelt die EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie), umgesetzt im deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), die Rücknahme, Verwertung und Entsorgung von Elektroaltgeräten.
Wesentliche Pflichten:
Alle Elektrogeräte, die in der EU verkauft werden, müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet sein. Bedeutung: Nicht im Hausmüll oder gewerblichen Restmüll entsorgen! Dieses Symbol gilt auch für alle LED-Produkte, Beleuchtungskomponenten, Treiber und Zubehör, die direkt an 220 V oder über Netzteile betrieben werden.
Für unsere Produkte (B2B-Geräte) gilt:
Maryna Shevchenko ist bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear) registriert:
WEEE-Reg.-Nr. DE53190202
(Registrierung umfasst die Marke: bilicht für die entsprechenden LED-Produkte)
Wir melden jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen an die stiftung ear. Für die sichere und umweltgerechte Entsorgung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern zusammen.