Feuchtigkeit, Spritzwasser und Temperaturschwankungen gehören zu den größten Herausforderungen für moderne LED-Beleuchtungsanlagen. Wer im Badezimmer, der Hotelgastronomie oder an Gebäudefassaden die falsche IP-Schutzart wählt, riskiert Kurzschlüsse, Rostkorrosion auf den Leiterbahnen und den Verlust des Versicherungsschutzes. Wir erklären die normativen Vorgaben nach DIN EN 60529 und DIN VDE 0100-701.
IP20: Nur für trockene Innenräume (Möbel, Decken).
IP65: Staubdicht & strahlwassergeschützt (überdachte Terrassen, Küchen-Dunstbereiche).
IP67: Wasserdicht bei zeitweiligem Untertauchen – Standard für ungeschützte Fassaden, Werbetechnik und Duschen mit LED Neon Flex.
IP68: Dauerhaft untergetaucht (Pools, Brunnen).
Wichtig: Silikon-Vollumspritzung vergilbt im Außenbereich nicht, während billiges Epoxidharz nach wenigen Monaten brüchig wird.
Das Kürzel IP steht für Ingress Protection (Schutz gegen Eindringen). Es besteht aus zwei Kennziffern:
Bei der Installation von Lichtvouten und Nischenbeleuchtung in Bädern und Spa-Bereichen gelten strenge Sicherheitsvorschriften:
| Zone | Bereichsdefinition | Mindest-Schutzart | Zulässige Spannung | Netzteil-Platzierung |
|---|---|---|---|---|
| Zone 0 | Inneres der Duschwanne / Badewanne | IPX7 (zeitweilig untergetaucht) | SELV max. 12V AC / 30V DC | Außerhalb von Zone 0–2 |
| Zone 1 | Bis 2,25 m über Dusch- / Wannenboden | IPX4 (IPX5 bei Massagedüsen) | SELV max. 25V AC / 60V DC | Außerhalb von Zone 0–2 |
| Zone 2 | 60 cm Radius um Wanne / Dusche | IPX4 (Spritzwasser) | SELV empfohlen | Außerhalb von Zone 0–2 |
| Außerhalb | Trockene Bereiche >60 cm Abstand | IP20 ausreichend | 230V / SELV | Standardinstallation |
Viele günstige IP65-Streifen auf dem Markt sind mit Polyurethan (PU) oder Epoxidharz vergossen. Unter Sonneneinstrahlung (UV-Licht) und Ozon spalten sich die Kohlenstoffbindungen: Das Harz vergilbt innerhalb weniger Monate, wird steinhart, reißt bei Kälte und zerstört die empfindlichen SMD-Chips durch thermische Spannungen.
Bilicht setzt im Außen- und Nassbereich konsequent auf lebensmittelechte Silikon-Vollumspritzung:
Bilicht B2B-Qualitätsversprechen
"Für gewerbliche Außenfassaden, Biergärten und Schwimmbäder gibt es keine Kompromisse. Unsere wasserdichten LED-Neon-Systeme und IP67-Netzteile sind zertifiziert und werden mit 5 Jahren B2B-Garantie geliefert. Wir konfektionieren Zuleitungen auf Wunsch werkseitig wasserdicht mit IP68-Verguss."
Für überdachte Außenbereiche ja, für ungeschützte Fassaden oder Bodenmontage nein. IP65 schützt nur gegen Strahlwasser ohne Überdruck. Bei Starkregen und Schneeverwehungen bildet sich stehendes Wasser. Für verlässlichen Dauereinsatz empfehlen wir mindestens IP67 mit UV-beständiger Silikon-Extrusion wie bei unserer LED Neon Flex Serie.
IP67 schützt gegen zeitweiliges Untertauchen (bis 1 m Tiefe für max. 30 Minuten). IP68 ist ausgelegt für dauerhaftes Untertauchen unter herstellerspezifischen Druckbedingungen (z. B. Pool- und Teichbeleuchtung). Für Schwimmbecken sind zudem nur chlorresistente Silikonkörper mit werkseitig vergossenen Anschlüssen zugelassen.
In Zone 0 (Innenbereich von Wanne oder Dusche) ist mindestens IPX7 und zwingend Sicherheitskleinspannung SELV (max. 12V AC / 30V DC) vorgeschrieben. In Zone 1 (bis 2,25 m Höhe) muss mindestens IPX4 (bei Massagedüsen IPX5) eingehalten werden. LED-Netzteile müssen grundsätzlich außerhalb von Zone 0, 1 und 2 installiert werden.
Wasser dringt im Außenbereich häufig nicht durch den Silikonmantel ein, sondern wird durch Unterdruck zwischen den Kupferlitzen der Zuleitung in das LED-Gehäuse gesaugt (Kapillareffekt). Die Lösung: Verwenden Sie Schrumpfschläuche mit thermoplastischem Innenkleber oder vergießen Sie Verteilerdosen mit speziellem 2-Komponenten-Elektrogel.